RECHT
Kennen. Prüfen. Durchsetzen.
Rechtsanwalt
Lars Brögelmann
Seit über 15 Jahren stehe ich Privatpersonen, Unternehmen, Verbänden und Kanzleien in rechtlichen Fragen bundesweit mit fundierter Beratung und entschlossener Vertretung zur Seite – persönlich, praxisnah und auf Augenhöhe.
Ob allgemeines Zivilrecht, Arbeitsrecht, IT-Recht oder gewerblicher Rechtsschutz – Ihr Anliegen steht bei mir im Mittelpunkt. Ich nehme mir Zeit, höre zu und entwickle mit Ihnen gemeinsam eine Strategie – passgenau für Ihre Situation. Ob es um die rechtssichere Gestaltung von Verträgen geht oder darum, Ihre Rechte durchzusetzen – ich vertrete Ihre Interessen engagiert, nachvollziehbar und lösungsorientiert.
Gute Beratung beginnt mit einem offenen Gespräch – ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Ob Sie als Privatperson rechtliche Unterstützung suchen, ein Start-up gründen möchten, ein mittelständiges Unternehmen führen oder als Kolleg:in Unterstützung bei umfangreichen Mandaten brauchen – ich stehe Ihnen mit Kompetenz und Engagement zur Seite - persönlich, digital, bundesweit.

Privatpersonen und Unternehmen
Ich berate und vertrete Sie bundesweit außergerichtlich und gerichtlich, insbesondere im allgemeinen Zivilrecht, Arbeitsrecht, IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz.

Kolleg:innen
Als Freelancer unterstütze ich Sie projektbezogen, zuverlässig und flexibel. Ob bei einzelnen Mandaten oder umfangreichen Vorgängen – ich entlaste Sie dort, wo Sie Unterstützung benötigen.
Ablauf unserer Zusammenarbeit
01
Erstgespräch
Nachdem Sie Kontakt zu mir aufgenommen haben, klären wir in einem kostenfreien Erstgespräch, ob Bedarf an anwaltlicher Unterstützung besteht – und wenn ja, welche sinnvollen Handlungsoptionen bestehen.
02
Ihre Entscheidung
Auf Basis des Erstgesprächs entscheiden Sie in Ruhe, ob und wie Sie mit mir zusammenarbeiten möchten.
03
Analyse
Nach Ihrer Beauftragung analysieren wir gemeinsam die Ausgangslage und entwickeln eine individuelle, zielgerichtete Strategie.
04
Umsetzung
Auf dieser Grundlage setzen wir Ihre Interessen gemeinsam, effizient und lösungsorientiert um – sei es gestaltend, außergerichtlich oder, wenn nötig, auch vor Gericht.
Häufig gestellte Fragen
01
Was unterscheidet Sie von anderen Rechtsanwält:innen?
Ich kann sagen, was mir besonders wichtig ist: schnelle, direkte Kommunikation, transparente Zusammenarbeit auf Augenhöhe – und die Bereitschaft, auch mal die Extrameile zu gehen, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Ich sage Ihnen aber auch offen, wenn Sie meiner Einschätzung nach keine anwaltliche Unterstützung benötigen, ein Vorhaben wenig Aussicht auf Erfolg hat oder eine Kollegin oder ein Kollege fachlich besser geeignet ist.
02
Wie transparent ist unsere Zusammenarbeit?
Transparenz ist mir besonders wichtig. Ich halte Sie jederzeit auf dem Laufenden und stimme alle Schritte mit Ihnen ab.
Ich berate – Sie entscheiden.
03
Wie schnell kann ich mit Ergebnissen rechnen?
Eine Ersteinschätzung erhalten Sie in der Regel sofort. Erste Ergebnisse oder Dokumente meist innerhalb einer Woche oder wenig später – je nach Umfang und rechtlicher Schwierigkeit. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich auch eine außergerichtliche Auseinandersetzung über Wochen oder Monate hinziehen kann. Wird ein Gerichtsverfahren notwendig, kann es je nach Einzelfall auch ein Jahr oder länger dauern, bis eine Entscheidung der ersten Instanz ergeht.
Hier braucht es nicht selten einen langen Atem – in jedem Fall aber konsequentes Handeln.
04
Was ist mit den Kosten?
Die Erstberatung ist für Sie kostenfrei. Im Falle einer Beauftragung rechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuell abgestimmten Vergütungsvereinbarung ab. Bitte beachten Sie dabei, dass eine Abrechnung unterhalb der im RVG bestimmten Gebühren unzulässig ist. Zudem übernehmen Rechtsschutzversicherungen oder eine unterlegene Gegenseite stets nur die nach RVG anfallenden Gebühren – nicht aber darüber hinausgehende Kosten aus einer Vergütungsvereinbarung.
In jedem Fall finden wir gemeinsam eine transparente und kosteneffiziente Lösung.
05
Ich werde bereits anwaltlich vertreten. Kann ich Sie dennoch beauftragen?
Ja – bei einer neuen Angelegenheit ist das ohne Weiteres möglich. Aber auch wenn bereits eine Vertretung besteht, lässt sich eine ergänzende oder zusätzliche Beauftragung im Einzelfall realisieren. Bitte beachten Sie jedoch, dass dabei zusätzliche Kosten entstehen können, die nicht von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden und auch im Falle des Obsiegens nicht von der Gegenseite zu erstatten sind.
Gerne bespreche ich mit Ihnen, wie sich in Ihrem Fall eine sinnvolle und kostensparende Lösung realisieren lässt.
06
Was ist, wenn ich nicht zufrieden bin?
Ich arbeite eng mit Ihnen zusammen, um Ihre Erwartungen nicht nur zu erfüllen, sondern möglichst zu übertreffen.
Sollten Sie dennoch einmal unzufrieden sein, finden wir gemeinsam eine Lösung – offen, konstruktiv und im Sinne einer guten Zusammenarbeit.
Rechtsanwalt
Lars Brögelmann
Telefon: +49 (0)221.71732017
Mobil: +49 (0)157.31343120
E-Mail: info@broegelmann-recht.de
Internet: www.broegelmann-recht.de
Anschrift: Ursulagartenstr. 29
50668 Köln
Deutschland
